Elternmitwirkung

Elternmitwirkung

Nicht nur Schüler und Lehrer, sondern auch die Eltern tragen in einem hohen Maße zu einem harmonischen Schulleben bei. Deshalb hat die Elternarbeit an unserer Schule einen großen Stellenwert.

Ob in den einzelnen Klassen, in der Schulpflegschaft, der Schulkonferenz, im Förderverein oder im Elternbeirat der OGS – es gibt viele Möglichkeiten für unsere Eltern, sich aktiv zu engagieren, sei es bei unseren Veranstaltungen, bei organisatorischen Dingen oder auch im Schulalltag.

Neuste Informationen vom Ministerium

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus den Elternvertretern der einzelnen Klassen, den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertretern. Die Schulpflegschaft vertritt und unterstützt die Eltern in ihren Anliegen und sie unterstützt die Schule bei der Durchführung vieler Veranstaltungen.

Schulkonferenz

An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten, Sie ist das höchste Mitwirkungsgesetz.
An Schulen bis 200 Schülern besteht sie aus 6 Mitgliedern, d.h., aus 3 gewählten Vertretern der Lehrerkonferenz und 3 Vertretern aus der Schulpflegschaft, hierzu kommen die jeweiligen Vertreter. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist automatisch 1 Elternvertreter in der Schulkonferenz, wenn sie oder er das nicht ablehnt. Den Vorsitz führt die Schulleitung, sie hat kein Stimmrecht, nur bei Abstimmungen mit Stimmengleichheit gibt die Schulleitungsstimme den Ausschlag.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. Sie entscheidet mit z.B.:

  • Über das Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten
  • Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  • Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  • Einführung von Lernmitteln
  • Schulhaushalt
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Abschluss mit außerschulischer Kooperationspartner

Die Schulkonferenz entscheidet außerdem unter anderem auch über die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Leistungsprüfungen, Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichts – dazu gehören zum Beispiel Schulwanderungen und Schulfahrten sowie Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen (vgl. § 49 Abs. 2 SchulG). Sie kann auch einen Antrag auf Einrichtung von „Gemeinsamen Lernen“ gemäß § 20 SchulG beschließen.
Allerdings kann sie nicht die Einführung verhindern, wenn der Schulträger und die Schulaufsicht dies beschließen.

Förderverein

Der Förderverein unterstützt die Schule in ihrer täglichen Arbeit (z.B. durch die Bereitstellung von Lehrmitteln) und hilft mit bei der Finanzierung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen.

Daher sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen und würden uns darüber freuen. (vgl. Kapitel Förderverein)

Wichtige Hinweise für alle Eltern

Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, deshalb möchten wir Sie zum Wohle Ihrer Kinder nochmals an einige Punkte erinnern:

  • Bitte geben Sie neue Adressen, geänderte Festnetz-, Handy- oder Notfallnummer sofort im Sekretariat an, damit wir Sie im Notfall jederzeit erreichen können, z.B. bei Unfällen.
  • Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind morgens telefonisch. Wenn das Büro nicht besetzt ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Eine schriftliche Entschuldigung durch Sie kann später vorgelegt werden. (Tel. 02191 69 44 282) Mündliche Entschuldigungen durch Mitschüler sind nicht sinnvoll. Wenn Ihr Kind ohne Ihre Entschuldigung fehlt, machen wir uns Sorgen, dass auf dem Schulweg etwas passiert ist.
  • Bitte schicken Sie Ihr Kind so zeitig los, dass es pünktlich in der Schule erscheint. Zur 1. Stunde schellt es um 7.55 Uhr.
  • Bitte kontrollieren Sie täglich die Postmappe Ihres Kindes. Häufig werden Elternbriefe mit wichtigen Informationen ausgeteilt, z.B. Stundenplanänderungen, Mitteilung über aktuelle, schulische Aktivitäten…
  • Veranstaltungen wie „Tag der offenen Tür“, Sportfeste, Schulfeste, Weihnachtsfeiern, Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulwanderungen sind schulische Veranstaltungen. Das bedeutet, dass Ihr Kind verpflichtend daran teilnehmen muss.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind jeden Morgen eine sofort funktionstüchtige Federmappe mitbringt, in der z.B. angespitzte Stifte, Radiergummi, Spitzer vorhanden sind.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind täglich Frühstück mit in die Schule, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind das Getränk in einer Flasche mitbekommt, die es alleine öffnen kann und diese auslaufgeschützt ist.
  • Bei Schulveranstaltungen sind wir auf Elternmitarbeit angewiesen. Feste und Feiern können nur dann gelingen, wenn die Vorbereitung auf mehrere Schultern verteilt wird. Gemeinsam können wir mit Ihrer Hilfe dafür sorgen, dass Veranstaltungen für Ihre Kinder geplant und in einem schönen Rahmen durchgeführt werden.

So kann die Grundschulzeit für Ihr Kind in einer internationalen Schulgemeinschaft zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.